S.g.D.u.H, S.g. Hr. Salat, Hr. Bauer, Ich danke Ihnen fuer Ihre Stellungname STBA2-V-115-013-2007, vom 16.12.2008 und die Uebermittlung der Untersuchung des KfV von 10/2008. Zu Ihrer Interpretation der angesprochenen Untersuchung des KfV: Ich darf sie darauf hinweisen, das Sie dabei einen systematischen Fehler mit der Aussage begehen das die Unfallzahl von 13 auf 1 zurueckgegangen ist. Sie vergleichen dabei einen Zeitraum von 3 Jahren mit einem Jahr. Ich gehe davon aus das Ihnen hier ein Irrtum unterlaufen ist und nicht das das ein Versuch der Tatsachenverdrehung ist um einen Argumentationsnotstand zu kompensieren. Zum der Untersuchung selbst: - In der Untersuchung wird faelschlicherweise versucht die behauptete Unfallreduktion mit der Aufstellung der Betonleitwaende zu begruenden. Das ist natuerlich Unsinn - wenn dann kann diese Unfallsreduktion nur durch die Einengung der beiden Richtungsfahrstreifen erreicht werden. Genausogut koennte ich behaupten, dass diese Reduktion der Unfaelle durch die Tatsache begruendet ist das ich seit Herbst 2007 nicht mehr mit einer Loefflerjacke sondern mit einer von VauDe fahre (was den Tatsachen entspricht). - Das einzig wirklich interessante an der Untersuchung wird nicht erkannt bzw angesprochen: Die Zahlenreihe 8, 3, 2, 1 zeigt ueber den Untersuchungszeitraum einen signifikanten Abfall, dessen bedeutendster Anteil VOR der Errichtung der Betonleitwaende liegt. Das ist das wirklich bemerkenswerte daran und wirft natuerlich die Frage nach dem Warum auf. Es waere bedeutend sinvoller dieser Frage nachzugehen und die Ursache dieses 'natuerlichen' Rueckganges zu hinterfragen und sich dienstbar zu machen als diese Untersuchung als Begruendung einer unsinnigen Massnahme zu missbrauchen. - In der Untersuchung wird insofern ein systematischer Fehler gemacht, als 3 Jahre des 'Normalbetriebes' mit einem Jahr des 'Ausnahmezustandes' verglichen wird, was grundlegenden statistischen Regeln widerspricht. Ausnahmezustand deshalb weil: - ein bedeutendender Anteil dieser Zeit Baustelle in diesem Bereich war - der initiale psychologische Effekt der Einengung nicht beruecksichtigt wird. Insofern ist der Schluss von dem 1 Jaehrigen Bertrachtungszeitraum eine dauerhafte Wirkung zu postulieren nicht zulaessig. Insgesamt ist die statistische Signifikanz der Zahlen aufgrund des geringen Umfanges eher als sehr zweifelhaft einzustufen. Ich verweise dabei auf eine Aussage des KfV von Dezember 2008 (war mehrfach in den Medien zu hoeren) wo die Zunahme der Todesopfer bei Radunfaellen von fast 100% (37 auf 64) als innerhalb der statistischen Schwankungsbreite und daher nicht Besorgniserregend kommentiert wurde. Wie selbiges Institut einer Abnahme von 2 auf 1 in nicht vergleichbaren Zeitraeumen eine statistische Signifikanz andichten kann ist mir raetselhaft. Dazu sei von meiner Seite her nochmals festgestellt: Ich begruesse die Idee der Reduktion der Verkehrsflaeche fuer den MIF auf eine normales Mass in diesem Bereich - nur die konkrete Ausfuehrung ist unsinnig und nachwievor unbegruendet. Zu Ihren Aussagen zu den Beduerfnissen von Radfahrerern: Ich erspare mir eine weitergehende Kommentierung, da der Text fuer sich selbst spricht und einmal mehr den Unwillen bzw die Unfaehigkeit zeigt sich von der ueblichen Foerderpolitik des MIF zu verabschieden. In der grossen Spannweite der Einsatzmoeglichkeiten des Fahrrades liegt die Herausforderung an die Verkehrspolitik. Natuerlich kann es bei dieser Spannweite keine Trivialloesungen geben - schon garnicht in der primitiven Form: Radverkehr braucht Radweg. Ein vernuenftiger Ansatz waere dort wo es sinnvoll und nuetzlich ist eigene Radfahranlagen zu schaffen, ohne gleichzeitig die Benutzung der vorhandenen Strasseninfrastruktur den anderen Radfahreren zu verbieten. Loesungen die dabei grundlegenden Verkehrsprinzipien widersprechen - wie z.B. Fahren auf der falschen Strassenseite sind dabei natuerlich inakzeptabel, genauso wie die gesetzliche Abschiebung der Radfahrere ins rechtliche Abseits. Gute Loesungen brauchen keine Verbote, da sie ja gerne angenommen werden - so gesehen ist die hier Gegenstaendliche in ihrer Schlechtigkeit wohl kaum zu ueberbieten. Die Beruecksichtigung der Interessen radfahrender Kleinkinder ist loeblich, das allerdings als Begruendung dafuer zu verwenden Verkehrsflaeche dem 1. rangigen Strassennetz zu entziehen und dabei die Nutzung des Rades als Mittelstreckenverkehrsmittel unmoeglich zu machen ist einfach Themenverfehlung. Vielmehr wird das als Vorwand missbraucht auch hier ungehemmt MIF-Foerderpolitik zu betreiben. Das von Ihnen angesprochene Sicherheitsbeduerfniss ist zum einen Teil im Interesse der MIF-Foerderung den Leuten eingeredet, zum anderen Teil natuerlich auch real vorhanden - aber: Die Gefahren die dahinter stehen sind nicht naturgegeben sondern menschen-gemacht: das Auto ist ja nicht aus sich selbst heraus eine Bedrohung fuer andere Verkehrsteilnehmer sondern immer nur durch den Menschen der es lenkt. Daher ist es abzulehnen Symptombekaempfung zu betreiben. Vielmehr ist die Verkehrspolitik dahingehend auszurichten ruecksichtsloses und vorsaetzlich gefaehrdendes Verhalten des MIF den anderen Verkehrsteilnehmern gegenueber von Grund auf zu bekaempfen. Ein Schritt in diese Richtung besteht natuerlich darin gegenseitiges Verstaentnis aufzubauen - was nicht moeglich ist indem man die Gruppen auseinanderdividiert. Abgesehen davon ist es absurd zu versuchen ein System zu errichten wo eine vollstaendeige Trennung von Radverkehr und MIF gegeben ist. Das ist natuerlich nicht moeglich und Real ist ein System die Folge wo zusaetzlich zu den systemimanenten Nachteilen noch das Abschieben des Radverkehrs in die rechtlich schwaechere Position an den Schnittpunkten erfolgt - wieder die dogmatische MIF-Foerderung. In der konkreten Situation: Teil welchen Konzeptes ist hier die Idee einen Teil der Verkehrsflaeche des 1.rangigen Strassennetzes fuer die ausschliessliche Nutzung in Rahmen eines lokalen Nicht-Konzeptes fuer den Radverkehr abzutreten? Das hier offensichtich ein solchiges vorliegt laesst sich unschwer am weiteren Verlauf des Radweges entlang der Viaduktstrasse ablesen. Bitte sich diesbezueglich zu informieren. Abgesehen davon wuerde die von mir schon mehrfach vorgeschlagene Variante mit Ausmarkieren der beiden Richtungsfahrspuren in der Mitte der Verkehrsflaeche mit Abtrennen von zwei Mehrzweckstreifen am linken und rechten Rand durch Bodenmarkierungen viel mehr dem Sicherheitsbeduerfnis entsprechen, da man sich als Radfahrer zu keinem Zeitpunkt auf der falschen Strassenseite befindet und daher auch nie benachrangt hin und her wechseln muss. Das wuerde natuerlich auch die sowieso nutzlose Errichtung einer kostspieligen oeffentlichen Beleuchtung ersparen. Das bringt in Bezug auf die Blendwirkung und die Ausleuchtung rein garnichts und kann bei entsprechend unpassender Ausfuehrung die Situation sogar noch verschlechtern - je nach Abstrahlwinkel un Hoehe der Beleuchtungskoerper. Dazu sei gesagt - diese Idee zwingt mir Begriffe wie 'mutwillige Zerstoerung oeffentlichen Eigentums' , 'voraetzliche Verschwendung von Steuergeldern' usw ... auf. Offensichtlich handelt es sich dabei nur um den Versuch mittels baulicher Massnahmen die Verkehrsflaeche endgueltig zu zerstoeren und somit die vorligende untaugliche Loesung buchstaeblich einzuzementieren. Die Variante der beidseitigen Radstreifenabtrennung wuerde natuerlich nicht als Gueterweg verwendbar sein. Dazu ist festzustellen: Fuer die Zufahrt zu den Gruenden zwischen B17 und Suedbahn war und ist dieser Gueterweg bzw die B17 nie notwendig gewesen. Wie ich mich selbst am 31.12.2008 durch Befahrung der vorhanden Wege ueberzeugen konnte ist die Zufahrt genauso wenn nicht sogar besser ueber den vorhandenen Weg den die Verlaengerung der Kameringstrasse darstellt gegeben. Diese Zufahrts - bzw Durchfahrtsmoeglichkeit wuerde ebenso als freizeit und alltagstaugliche Variante fuer die Radverbindung zwischen Guntramsdorf und Moedling verwendbar sein, mit dem grossen Vorteil die Problemstelle Suedbahnviadukt zu Umfahren. Die Wintertauglichkeit ist genauso gegeben wie auf dem jetzt vorhandenen Radwegsegment: dort ist nachwievor eine Wintersperre ausgewiesen! Zum Winterdienst auf gegenstaendlichem Weg ist zu sagen: Bei einem Lokalaugenschein am 6.1.2009 um ca 11.30 war der Bereich entlang der Betonleitwaende und das Anschluss-Stueck Viaduktstrasse spiegelglatt und mit einer duennen Schneeschichte bedeckt - von Winterdienst keine Spur. Der erste Tag an dem eine Versorgung noetig gewesen waere - und schon hat man versagt. Zu Ihrer lustigen Anregung ich solle doch eine Sondergenehmigung beantragen habe ich folgendes zu sagen: Ja, ich habe kurz gelacht und einige andere Leute auch denen ich davon erzaehlt habe. Ich gehe davon aus das das als Scherz gemeint war und Sie nicht wirklich der Meinung sind ein System von Sondergenehmigungen waere eine taugliches und zukunftsweisendes Instrumentarium der Verkehrsplanung. Gegenvorschlag: Sie veranlassen die Entfernung des unbegruendeten und schikanoesen Fahrradfahrverbotes, offnen eine direkte Zufahrt in Fahrtrichtung Baden am Ende der Verschneidungszone (wie urspruenglich vorhanden) durch Entfernen einer oder zweier Segmente und markieren eine offizielle Ausfahrt am Ende der Betonleitwand. Weiters wird der Weg als Radroute ohne Benutzungspflicht ausgewiesen. Damit ueberlassen Sie es den Leuten selbst den Weg zu nutzen oder nicht. Radfahrer sind muendig genug diese Dinge selbst zu entscheiden auch wenn Sie das nicht glauben koennen oder wollen. Wie ich schon sagte - die Qualitaet von Loesungen zeigt sich nicht zuletzt daran ob zu deren Durchstzung Zwang benoetigt wird oder nicht. So nebenbei - derzeit habe ich meinen taeglichen Arbeitsweg als Kundgebung angemeldet - das versetzt mich in die Lage legal Ihr schikanoeses Fahrverbot im gegenstaendlichen Abschnitt zu unterlaufen. Lustig ist das aber sicher nicht - es ist wirklich traurig das man zu solchen Mitteln gezwungen wird um sich erfolgreich gegen offene Behinderungspolitik von Stellen deren Aufgabe es ist im Interesse der Oeffentlichkeit Dienste zu erbringen zu wehren. Zusammenfassend kann ich also sagen: die vorliegende Stellungnahme und Untersuchung sind nicht geeignet eine hinreichende Begruendung fuer die gegenstaendliche Massnahme zu liefern. mfg, P.Syrowatka