An Gemeinde Guntramsdorf Tribuswinkel, Okt. 2008 BH Moedling NOe Landesregierung BMVIT VCOe KfVS und viele mehr ... Betreff: 'Es reicht!' S.g.D.u.H., 'Es reicht' - mir bleibt nichts anderes uebrig als dieses Zitat aus der aktuellen Innenpolitik heranzuziehen. Worum geht es: Vor ca. einem Jahr wurde im Verlauf der B17 im Gemeindegebiet von Guntramsdorf eine Neugestalung der Kreuzung B17 - Viaduktstrasse durchgefuehrt. In der Folge wurden auch Bauarbeiten auf dem B17-Abschnitt zwischen Guntramsdorf und dieser Kreuzung aufgenommen. Dazu wurde eine Abtrennung eines Teiles der Fahrbahn durch mobile Betontrennwaende durchgefuehrt - in meiner Interpretation als Umleitungsmassnahme fuer die Zeit der Belagserneuerung in diesem Bereich. Zu meiner Verwunderung ist diese Trennwand auch eine Woche nach Beendigung der Bauarbeiten nicht entfernt worden - was in mir bereits den schrecklichen Verdacht aufkommen liess, das sich hier wiedereinmal eine massive Schildbuergerei ankuendigt! Was sich dann in der Folge leider durch die Anbringung der kombinierten Rad/Fussweg Tafeln bestaetigt hat. Zudem wurde im Anschluss in Richtung Guntramsdorf nach dem Ende der Absperrung ueber ca. 200m ein Stueck Wiese sinnloserweise geopfert um einen Radweg trotz vorhandener Strasse neu anzulegen. Derzeit sind am anderen Ende wieder Bauarbeiten im Gang im Zuge deren weiterer Boden vergeudet wird um eine Ausweitung der Einordnungszone und ein weiteres Stueck Radweg unterzubringen. Zu meiner Person: Seit gut 20(!!) Jahren fahre ich mehr oder weniger regelmaesig mit dem Fahrrad von Tribuswinkel nach Wien. Die ersten Jahre zum Studium an die TU und zur Arbeit. Damals eher so 3x die Woche. Danach kamen einige Jahre wo das eher nur sporadisch der Fall war. Seit Sommer 2001, als ich wieder in Wien zu arbeiten begonnen habe, lege ich die Strecke Tribuswinkel - Wien wieder taeglich mit dem Fahrrad zurueck (in Summe 52km). Das bezieht natuerlich auch den Winter mit ein. Real gibt es im Jahresverlauf aufgrund der Strecke (sehr guter Winterdienst auf der B17) hoechstens 10 Tage wo ich aufgrund der Wettervorhersage auf die Badner Bahn umsteige. Das ergibt uebers Jahr gesehen zumindest 12000km auf dieser Strecke. In Summe mit anderen Nutzwegen (keine sinnlosen Rennrad-Trainingskilometer fuer notorische Automobilisten) ergibt das 15000 Jahreskilometer - vorallem im urbanen Raum. Das bedeutet z.B. fuer den Zeitraum von Mai 2001 bis August 2007 100000km - ich ueberlasse es Ihnen das in Tonnen CO2-Ersparniss umzurechnen! Was ich damit sagen will - ich behaupte so einfach von mir der 'Experte' fuer diese Strecke aus Fahrrad-Sicht zu sein. Weiters behaupte ich von mir, da ich auch Halter und Benutzer eines verbrennungsmotorgetriebenen Individual-Fahrzeuges (in der Folge vIF genannt) bin (mit vielleicht 5 oder 6000km im Jahr) Fragen des Strassenverkehrs aus beiden Positionen heraus praxisbezogen betrachten zu koennen. Aus diesen beiden Perspektiven heraus will ich einmal ein Kurzbeurteilung dieser baulichen Massnahme machen. vIF: Vorher: grosszuegige Verkehrsflaeche, die problemlos unter allen Verkehrsteilnehmern aufteilbar war - Leute die das unbedingte Verlangen verspuehrten einen Platz in der Kolonne gutzumachen, konnten das auch ohne unbedingt zwingende Gefaehrdung der Mitmenschen tun. Hat mal ein LKW Ladegut verloren - kein Problem, der Verkehr konnte einfach vorbeifliessen bis ein Radfahrer (ich!) gekommen ist und das Zeugs von der Fahrbahn geschafft hat. Jetzt: sagenhaft enge Fahrspur die Raum fuer nichts laesst; man hat permanent Angst der Gegenverkehr streift am Spiegel an. Dann laesst man den Blick - je nach Fahrtrichtung - nach links/rechts gleiten und sieht 1/3 der ehemaligen Fahrbahn verwaist daliegen - kein Rad, kein Traktor, kein Fussgaenger..... Rad: Vorher: wie gehabt die grosszuegige Verkehrsflaeche die problemlos unter allen aufzuteilen ist - selbst notorischen Knappueberholern faellt es leicht zumindest einige cm Abstand zum Radfahrer zu halten. Starker Seitenwind (der dort *wirklich* stark sein kann) - kein Problem - die Leute koennen wenn sie wollen reagieren und genuegend Seitenabstand halten. Die Fahrbahn immer - auch bei schlechtesten Sichtverhaeltnissen - gut einzusehen (Gegenlicht, Mitlicht bei Dunkelheit und Naesse). Der Strassenzustand immer halbwegs vertrauenswuerdig - der Winterdienst! Die Verkehrsflaeche leicht erhoeht damit auch bei Schneetreiben meist abgeblasen. Jetzt: Das ist eigentich nicht mehr trivial darzustellen, weil die Situation wirklich komplex ist. Zuerst muss mal die Fahrtrichtung unterschieden werden - leicht ist die Fahrtrichtung Baden: ich fahre genau dort wo ich immer gefahren bin und damit am Ende der Betonwand wieder raus auf die Strasse (wenn nicht eine schwer sichtbare Eisenkette quer ueber die Fahrbahn gespannt ist - echt, das war oeffter der Fall!!). Der Strassenzustand - mitunter zweifelhaft; Aeste, Schmutz, Schlamm, Laub, Muell. Dazu bei Dunkelheit nicht sichtbar!!! (das stelle ich spaeter noch genauer dar). In Fahrtrichtung Wien muss ich: - vom Berg kommend das wohlverdiente Tempo von 45 - 50km/h vernichten um wegen anhaltendem Gegenverkehr beim Linksabbiegen anzuhalten um auf den Radweg gelangen zu koennen, der wie schon oben genannt einen zweifelhaften Zustand hat und bei Dunkelheit nicht sichtbar ist. Am Ende bei der Kreuzung B17 - Viaduktstr. hat man sich vom Rad/Fussweg her irgendwie in den Linksabbiegerverkehr einzureihen um wieder auf die Richtungsfahrbahn Wien zu gelangen oder man verlaesst den Weg im Haltestellenbereich und quert hirnlos ueber doppelte Sperrlinien auf die Richtungsfahrbahn Wien - wobei sich die zukuenftige Situation hier noch nicht absehen laesst, da wie oben genannt derzeit Bauarbeiten im Gang sind. Die bisherigen Ereignisse lassen aber nichts Gutes hoffen. Die Einfahrt kann man auch variieren indem man zuerst auf der B17 weiterfaehrt und dann vor Beginn der Betonwand ilegal die Strasse quert (Sperrflaeche!) um auf den Rad/Fussweg zu gelangen. Oder man ignoriert den Weg und macht es so wir immer - einfach fuer den 1/2 km auf der B17 bleiben - was zwangsweise zu Konflikten fuehrt (ich denke das kann man sich aus obiger Darstellung wohl schon zusammenreimen). Also fasse ich zusammen: Es wurde die allgemein nutzbare Verkersflaeche im Verhaeltniss 1/3 - 2/3 zwischen Rad/Fuss/Landw. und vIF aufgeteit - ueber eine ca 600m lange Freilandstrecke im unbebauten Gebiet. Davor wird gerade eine ca 200m lange Einordnungsspur + Rad/Fussweg gebaut, danach wurde ein ca 200m langes Stueck Weg neu angelegt. Die offizielle Nutzungszeit des Rad/Fussweges ist auf die Sommermonate beschraenkt - es ist eine Zusatztafel mit dem Hinweis auf Wintersperre, kein Raeum- und Streudienst daher Benutzung auf eigene Gefahr - angebracht. Fuer den vIF ergibt sich zwar keine unmittelbare objektive Behinderung, subjektiv wird das aber sehr wohl durch die massive Verengung so erlebt, was sicher keinen positiven Effekt auf die Verkehrssicherheit hat und auch keinerlei Lenkungsmassnahme (Verkehrseindaemmung zb, dazu muesste der Verkehrsweg grossraeumig rueckgebaut werden) darstellt. Weiters ist bei einem Ereignis ein sofortiger Verkehrsinfarkt die unbedingte Folge - keine Ausweichmoeglichkeit. Die baulichen Gegebenheiten werden meiner Meinung nach im Winter Probleme machen (Ausfuehrung folgt). Dazu kommt: Aus den baulichen Gegebenheiten ergibt sich eine tatsaechliche Unbenuetzbarkeit des Radweges bei Dunkelheit. Also komme ich auf die Erkenntniss, dass lediglich 2/3 der Breite der Verkehrsflaeche 100% nutzbar sind, das restliche 1/3 zu hoechstens 50% der Zeit verwenbar ist. Das auf einem ca 600m langem Teil des ganzen Streckenabschnittes. Man moege mir bitte helfen - wo genau liegt hier also der Nutzen? Damit ja aber noch nicht genug. Diese Massnahme kostet ja auch etwas. Als Laie fallen mir da folgende Dinge ein: - Betonsegmente - zusaetzlicher Strassendienst (Sommer) fuer das 1/3 - Elektronische Anzeigentafel (!!!!!) in Fahrtrichtung Baden (die seit gut 3 Monaten auf den kommenden Unsinn hinweist) - 200m Neubau Rad/Fussweg - 200m Neubau Einordnungszone + Rad/Fussweg - einige Eisenketten die einfach kaum sichtbar quer ueber die Fahrbahn gespannt wurden (einige deshalb weil ich einige dieser einigermassen zornig entfernnt und entsorgt habe - heute aergere ich mich das ich nicht gleich Anzeige erstattet habe!) Also nochmals die Frage - diese Kosten fuer welchen Nutzen? In persoenlichen Gespraechen mit normalen Menschen die diesen Abschnitt in unterschiedlichen Formen passieren konnte ich bisher weder Zustimmung noch Erklaerungen finden. Sogar im Gespraech mit Beamten der Polizeistelle Guntramsdorf konnte mir kein Grund genannt werden. Lediglich ein Hinweis auf die Zufahrt zu einem landwirtschaftlichen Weg konnte festgestellt werden. Im Gegensatz dazu, lassen sich weitere Nachteile leicht finden bzw mit Hausverstand vermuten. Hausverstand / Der Winter: Die Betonwand wirkt bei Schnee und Wind wie eine Schneeplanke � wurde frueher der Schnee der die westseitig angebrachten Schneeplanken passiert hat ueber die (meist leicht erhoehte) Fahrbahn gefegt, wird er sich in Zukunft leeseitig, also vorallem auf der Richtungsfahrbahn Baden ablagern. Auch in den seltenen Faellen wo Schnee und Ostwind zusammenkommen, wird sich im luvseitigem Wirbel noch genuegend Schnee ansammeln, da die Betonsegmente im Unterschied zu den Schneeplanken geschlossen sind. Diese Situation ist aber nicht so kritisch, da der daneben verlaufende Damm der BadnerBahn-Gleisanlage als Windschutz wirkt. In der realen Situation wird sofort eine Verfestigung des abgelagerten Schnees durch die Fahrzeuge erfolgen, was einerseits fuer die Raeumung hinderlich ist, andererseits insgesamt den Strassenzustand bei Winterwetter verschlechtern wird - wegen 2, 3 niedergefahrenen Schneewaechten wird nicht der grosse Raeumzug ausruecken (letzten Winter hatte man das Glueck keinen einzigen echten Wintertag dort erleben zu muessen!). Insgesamt vermute ich aber wird ein hoeherer Aufwand zu treiben sein um einen vergleichbar guten Strassenzustand sicherzustellen wie bisher - oder man nimmt in Zukunft einen schlechteren Zustand in Kauf. Also auch hier meine Frage - wo ist der Nutzen zur Kompensation? Physikalische Raelitaet fuer den Radfahrer: Befaehrt man bei Dunkelheit den abgetrennten Abschnitt, so ist bei gleichzeitigem vIF-Verkehr nebenan keine Durchsicht mehr zum Boden gegeben. Die Betonsegmente schirmen das Licht der nebenan fahrenden Fahrzeuge ab, sodass dieses die Fahrbahn nicht erreicht - das darueberstreichende Licht bildet aber durch Staub und Feuchtigkeit in der Luft einen 'Licht-Teppich'. Zudem ist aber die Blendwirkung unvermindert - in Fahrtrichtung Wien sogar noch verstaerkt gegeben. Selbst bei einer Zusatzbeleuchtung von 15W am Fahrrad (10W Halogen Breitstrahler + 5W Halogen-Beam) ist ein Auslaeuchten der Fahrbahn nicht mehr moeglich - man faehrt blind! Je feuchter die Luft wird, umso staerker der 'Licht-Teppich-Effekt'. Wie ja wohl hinlaenglich bekannt sein wird gehen geringere Tageslaenge und Nebelanfaelligkeit Hand in Hand - in Herbst, Winter, Fruehjahr ist der Weg daher gerade in den Zeiten zu denen Menschen das Rad sinnvoll nutzen (Berufsweg, Schulweg) vollkommen unbenutzbar. Und die Realitaet ist das die Strasse nebenan auch bereits um 5.00 morgens schon so starkbefahren wird, das der beschriebene Effekt praktisch durchgaengig gegeben ist (ich selbst fahre meist irgendwann zwischen 5.00 und 6.00 diese Passage - ich weiss wovon ich rede!) Der Blendeffekt in Fahrtrichtung Wien durch den Gegenverkehr in Fahrtrichtung Baden ist natuerlich deshalb staerker, weil man ja sinnvollerweise auf der falschen Strassenseite unterwegs ist (!!). Wie ja auch hinlaenglich bekannt sein wird, ist das Abblendlicht nicht symetrisch - aus gutem Grund - um den Gegenverkehr nicht zu blenden - sehr inteligente Loesung den Radverkehr auf der falschen Seite zu fuehren! Zeit und Gefahr: Will oder genauer muss man diese Radfahreinrichtung nutzen, so ist man gezwungen in irgendeiner Form aus dem ueblichen Verkehrsfluss auszuscheiden und irgendwann wieder dorthin zurueckkehren. Ersteres bedeutet insbesondere bei einem Wechsel auf die falsche Seite immer eine Verzoegerung und natuerlich auch immer eine zusaetzliche Gefaehrdung. Zweiteres erst recht, da das Ende oder das Verlassen einer Radfahreinrichtung immer mit einer Benachrangung behaftet ist (wieso eigentlich??). Die zeitliche Konsequenz ist zwingend, die erhoehte Gefaehrdung Realitaet. In der besagten Situation stellt sich das folgendermassen dar: in Fahrtrichtung Baden endet die Einrichtung in einer anderen Strasse, was natuerlich eine doppelte Verzoegerung bedeutet. In Fahrtrichtung Wien ist ueberhaupt keine Wiedereingliederung in den Verkehr vorgesehen, da der Weg ja eigentlich nach Moedling fuehrt. Also muss man unter einer 180Grad Wendung irgendwo ueber den Randstein auf die Viaduktstrasse runter und ueber die Rechtsabbiegespur auf die Linksabbiegespur wechseln (!!) Also ergeben sich fuer mich als Radfahrer zwingend folgende Konsequenzen: - ich verliere Zeit - ich bin einer erhoehten Gefahr ausgesetzt - ich lege im Verkehr ein offensichtlich schwachsinniges Verhalten an den Tag Ich muss wohl nicht extra sagen, dass das keine Posten sind die auf der Haben-Seite verbuchbar sind! Also muss ich die Frage stellen was ich dafuer bekomme? Ich habe mich redlich bemueht, bin in mich gegangen und konnte Folgendes finden: NICHTS Also weiter. Es ergeben sich auch rechtliche Unklarheiten: Wie schon bemerkt, ist die Fussgeh/Radfahranlage mit einer Zusatztafel versehen, die besagt, dass Wintersperre gilt. Kein Raeum- und Streudienst, begehen und befahren erfolgt auf eigene Gafahr. - wann beginnt der 'Winter'? -- metereologisch am 21.12? -- StVO-maessig am 1.November (Winterreifenpflicht)? -- wenn es schneit? -- wenn es friert? -- wenn es kaelter als +4Grad ist (ab wann ja bekanntlich mit Strassenglaette zu rechnen ist)? Ich gehe davon aus, das damit natuerlich auch die (absurde) Benuetzungspflicht hinfaellig ist. Oder will man mich zwingen etwas auf eigen Gefahr zu machen? Muss ich zuerst nachschauen obs auf dem Weg jetzt glatt ist oder nicht, ob feuchtes Laub herumliegt?, oder, oder .... Nicht vergessen - ein Verlassen ist nicht moeglich weil ja die Betontrennwand da ist! Soweit ich informiert bin hebt auch die Unbenuetzbarkeit die Benuetzungspflicht auf. Was genau faellt alles unter 'Unbenuetzbarkeit'? - Natuerlich Schneelage und Glaette, das ist aber durch die Wintersperre sowieso schon erfasst. - Meiner Meinung nach natuerlich das beschriebene Problem bei Dunkelheit. - Weiters natuerlich auch, wenn die Benuetzung eine Behinderung in meinem Fortkommen darstellt, was durch den mehrfachen Zeitverlust gegeben ist. Auch wenn die Benuetzung eine erhoehte Gefaehrdung fuer mich darstellt ist die Pflicht hinfaellig. - Hier trifft natuerlich auch das Lichtproblem zu. - Zumindest die nichtregulaere Eingliederung in den Verkehr in Fahrtrichtung Wien ist so zu bewerten. Weiters gilt die Benuetzungspflicht nur fuer 'strassenbegleitende' Einrichtungen. - Ist eine Einrichtung die in einer anderen Strasse beginnt und/oder endet bzw, ueberhaupt keine Wiedereingliederung vorsieht (in diesem Fall je nach Fahrtrichtung) als 'strassenbegleitend' einzustufen? Wendet man diese Kriterien auf den vorliegenden Fall an, so ergibt sich daraus das die Benuetzungsplicht zu keinem Zeitpunkt gegeben ist. Bin ich sehr nachsichtig, bleibt zumindest der Punkt mit der Wintersperre und damit die Frage offen wann das zutrifft. Ich habe diese Frage am zustaendigen Polizeiposten gestellt - selbst dort konnte man mir keine Antwort geben. Auf jeden Fall ergibt sich ein Zeitraum in dem der Weg nicht befahren werden kann - wie auch zb gerade jetzt, da ja im Bereich der Kreuzung Viaduktstrasse/B-17 Bauarbeiten im Gang sind und der Weg unbenutzbar und gesperrt ist (die Sperre ist allerdings erst nach halber Distanz ersichtlich, man steht dann bloed hinter der Betonwand und kann wieder zurueckfahren - aber es sind ja nur Radfahrer ...) - und Sperre besteht lt. Auskunft der Polizei, auch wenn es wegen der Kompination mit Traktorverkehr nicht angeschrieben ist. In dieser Zeit ist wie bisher ganz normal die Strasse zu benutzen. Eine Strasse allerdings der 1/3 der Verkehrsflaeche verlorengegangen ist, wodurch die verbliebenen Fahrstreifen sehr eng sind was beim Ueberholen eine freie Gegenfahrbahn voraussetzt. Damit bin ich bei den echten, handfesten Problemen. Leider ist es Realitaet, das der Verkehr nicht als ein 'Gemeinsam' sondern als ein 'Jeder gegen Jeden' wahrgenommen wird. Insbesondere ist natuerlich ein Radfahrer in erster Linie einmal ein 'Hindernis' und damit auch das Feindbild schlechthin. Weiters ist es Realitaet, das das Aggressionspotential bzw die Erregtheit bei vielen vIF-Lenkern sehr hoch ist - einfach nur duchs Einsteigen (zum Warum gibts jede Menge Vermutungen und Studien - bitte nachzulesen ...). Fuellen wir also das Szenario mit realen Verkehrsteilnehmern: Frueher war der Abschnitt breit und man hatte eher das Gefuehl ungehindert voranzukommen. Fuhr dort ein Radfahrer, war Ueberholen auch bei Gegenverkehr ungehindert moeglich. Durch die reale Breite der Fahrspur konnte tatsaechelich auch ein Sattelzug ohne Beanspruchung der Gegenfahrbahn unter Einhaltung eines akzeptablen Abstandes an einem Radler vorbei! Jetzt sind die beiden Fahrspuren auf ein Mindestmass verschmaelert. Selbst bei good-will des Radlers wenn er sich auf die weisse Linie klemmt ist das korrekte Ueberholen nur unter Inanspruchnahme eines Teils der Gegenfahrbahn moeglich. Verhaelt man sich als Radler aber korrekt und haelt den noetigen Abstand rechts, faehrt also im Wesentlichen dort wo sich die rechte Spur des 2-spurigen Fahrzeugs befindet, hat das ueberholende Fahrzeug zu zumindest der Haelfte auf die Gegenfahrbahn zu wechseln. In der Realitaet des Verkehrsgeschehens auf diesem Abschnitt bedeutet das meist eine Kolonne dahinter. Ich sehe zwar nicht wo dabei das Problem sein soll, viele vIF-Lenker haben aber eines damit (kann den ein Verkehrsteilnehmer per Definition eine Behinderung sein? - wieder so ein Unsinn!). Zum Teil ist es psychologisch erklaerbar. Man stelle sich eben den realen Lenker vor: er ist schon alleine vom Einsteigen 'heiss', dann kommt er zu dem Abschnitt der frueher mal ganz toll war (wie bereits dargestellt), jetzt aber Stress bedeutet, er fragt sich auch zum wiederholtem Male was das da eigentlich soll - das 1/3 wegen den bloeden Radfahrern abgetrennt und eh nie einer zu sehen. Dann sieht er doch tatsaechlich so ein Aergernis vor sich auf der Strasse!!!!! Alles was er weiss und wissen will ist: Radfahrer hat Radweg zu benutzen ... Das es Ausschliessungsgruende gibt ist ihm egal - er befindet sich ja nicht in einer Situation des 'Miteinander' sondern er ist von lauter Feinden umgeben! Muss ich erklaeren was die Folge ist? Nennen wir es fein ausgedrueckt einen Konflikt. Die Spanne reicht von einfach nur ganz knapp hintenan und/oder vorbeifahren, ueber einfaches Anhupen, mehr oder weniger heftiges Beschimpfen bis zu Handlungen die bereits eine direkte Gefaehrdung des Radfahrers darstellen um bei taetlichen Angriffen zu enden. Damit bin ich bei meinem ganz persoenlichen Erleben. Bisher war von den 52km (26km eine Richtung) meines Weges nach/von Wien lediglich der innerstaedtische Abschnitt wirklich stressbehaftet, je weiter draussen umso angenehmer war es. Und eben auch wirklich ganzjahresfest. Erst die Kombination aus Kaelte, Schneefall und Wind fuehrt vereinzelt dazu das sich auch auf der B-17 Strassenverhaeltnisse bilden die ein vernuenftiges Befahren unmoeglich machen, oder das eine oder andere mal echter Eisregen. Normal versuche ich auch so frueh wie moeglich zu fahren (5:30 - 6:00 Abfahrt) um die Stosszeiten zu vermeiden, aber selbst wenn man in der Spitzenzeit faehrt, ist es bisher vor allem in den Abschnitten mit breiter, einspuriger Fahrbahn (es gibt ja noch einige andere solcher Abschnitte) immer recht entspannt zugegangen. Derzeit bekomme ich schon 5km davor einen Krampf in der Magengegend. Es ist wirklich laecherlich - wegen nichtmal einem Kilometer muss ich die ganze Fahrt in Frage stellen - jetzt geht es nicht mehr nur um moegliche Streitereien sondern wegen des bevorstehenden Winters wirklich um hoechste Gefaehrdung und Unpassierbarkeit. Ich spreche hier nicht von etwas das man hin und wieder mal macht, wo man sich halt mal 'durchgfretten' kann - es geht hier um eine taegliche Selbstverstaendlichkeit - das kann ich nicht akzeptieren hier mit irgendwelchen Notloesungen und Improvisationen arbeiten zu muessen. Eine der Grundvoraussetzungen fuer die Wahl meines Arbeitsplatzes ist immer auch die Frage der Erreichbarkeit. Wenn er nicht vernuenftig per Rad erreichbar ist, ist das ein KO-Kriterium. Genau diese Voraussetzung wird durch diese unverstaendliche Behinderung zunichte gemacht. Und natuerlich muss ich auch die Frage stellen wieso hier wieder etwas auf Kosten der Radfahrer gemacht wurde. Aus meiner Sicht hat sich fuer den vIF-Nutzer keine reale Verschlechterung ergeben es ist nur unangenehmer geworden. Fuer mich als Radfahrer aber eine vollkommen untragbahre Situation. Nicht nur das ich behindert werde, werden auch rechtliche Situationen geschaffen die vollkommen unklar sind und in denen ich dann einfach alleingelassen werde. Also nochmals die Frage: welcher Nutzen? Und aus Radfahrersicht: - warum muss ich als Radfahrer mehr fuer den (noch immer unbekannten) Nutzen bezahlen als der vIF-Verkehr? Bin ich als Radfahrer im Allgemeinen schuld an Luftverschmutzung, Laermbelaestigung, Unfaellen, Gesundheitsschaeden, usw.? Woran bin/war ich als Radfahrer in der konkreten Situation schuld damit ich Bestrafung verdient habe? Einerseits darin, das ich mit dem Fahrad nicht den Anspruch auf schnellstmoegliches Fortkommen stellen darf - was ja eines der Grunddogmen im vIF-Verkehr darstellt, auf dessen Grundlage permanent Unsummen in den grenzenlosen Ausbau der Strassen gesteckt wird, andererseits darin, das man sich fast taeglich verbalen Angriffen der tiefsten Art auszusetzen hat? Wobei es dabei ja nicht bleibt - vorsaetzlichen Gefaehrdungen darf ich mich aussetzen und natuerlich gibts keine Handhabe sich rechtlich zu wehren. Wie weit der Irrsinn geht ist im Ereigniss zu sehen das unter der Geschaeftszahl B6/51219/2008-Ad bei der Sicherheitsbehoerde Moedling/Polizei Guntramsdorf anhaengig ist. Das ist fuer mich im direkten Zusammenhang mit den gegenstaendlichen Eingriffen zu sehen. Forderung: Nachdem kein Sinn in der Massnahme zu erkennen ist und mir bisher auch nicht genannt werden konnte fordere ich Sie (wer auch immer dafuer zustaendig ist) auf sofort die Notbremse zu ziehen und jede weitere Bautaetigkeit sofort zu beenden. Besser man gibt einfach einen Fehler zu schreibt die bisher entstandenen Kosten einfach als Lehrgeld ab als man investiert jetzt noch mehr um den Unsinn irgendwie hinzubiegen. Ich meine es ist doch absurd eine elektronische Anzeigetafel aufzustellen um etwas anzukuendigen dessen Nutzen offenbar nur im Selbstzweck besteht?! Und jetzt im Vorlauf der Verengung die Strasse zu verbreitern um eine Einordnungszone zu schaffen ???? Oesterreich hat doch diesbezueglich einige Tradition - immerhin hat man ja auch mal ein Atomkraftwerk gebaut, wo man danach erst draufgekommen ist das es Unsinn ist. Loesung: Die Loesung liegt auf der Hand - nachdem wie bereits gesagt kein Sinn und Nutzen erkennbar ist, also an der Ausgangs-Situation offensichtlich nichts schlecht war ist einfach der Zustand wieder herzustellen - weg mit der Betonwand und fertig (fuer die Segmente gaebe es sinnvolle Verwendung - spaeter mehr). Spekulationen: Unfaelle? - aus einer privaten Quelle habe ich etwas von Unfallhaeufigkeit in dem Abschnitt gehoert. Bei der Polizei ist das aber offenbar nicht bekannt, dort habe ich auch nach moeglichen Gruenden gefragt. Auch habe ich selbst im Laufe der Jahre nichts dergleichen dort beobachten koennen. Aber selbst wenn - warum muss der Radfahrer gebremst oder ueberhaupt blockiert werden wenn vIF-Lenker dort hirnlos agieren? Wenn zu schnell gefahren wird, dann durchgaengig 70 - wieso muss man dort auf nichtmal 1 km 100 fahren? und dann Radar? Wie lange kann man eine Radarbox betreiben mit den Mitteln die bisher dort verschwendet wurden? Zufahrt zum landwirtschaftlichen Weg? - das wurde als einzige Vermutung von der Polizei genannt. Nord-Oestlich des Teiches muendet ein Wirtschaftsweg in die Strasse - die Zufahrt aus Guntramsdorf bzw die Abfahrt Richtung Moedling erfolgt ueber Fahrtrichtung Wien, es ist also die Gegenfahrbahn zu queren. Kann ja wohl nicht sein, das man wegen der Zufahrt zu einem Feldweg einen Verkehrshorror auf einer Bundesstrasse begruendet! Mit dem bisher verpulverten Geld haette man auch etwas Grund hinterm Teich abloesen koennen um dort eine Verbindung zur Zufahrtsstrasse Teich zu schaffen. Der Teich? - weil sich 5 Leute die ihre Fahrzeuge beim Feldweg abgestellt haben um sich um das Eintrittsgeld zu druecken? Die Zufahrt von Badegaesten aus Moedling die auf der Strasse 'Angst' haben? Wie lange ist die Badesaison? 3, max 4 Monate jeweils ein paar Tage? Dafuer ein Chaos auf einer Bundesstrasse? Radler die 'Angst' haben? Sollte man nicht fragen warum die Angst haben? Und sollte man nicht den Grund fuer die Angst beseitgen - es ist ja nicht die Strasse die beaengstigend ist, es sind auch nicht die Fahrzeuge als solche sondern es kann nur das Verhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmer die Ursache dafuer sein. Woher kommt denn das Dogma "Radfahrer brauchen Radwege" ?? Jede Massnahme die die Verkehrsteilnehmer trennt ist abzulehnen, da das nur das 'Trennende' hervorhebt und nicht das 'Gemeinsame' - damit wird nur das gegenseitige Unverstaentnis zementiert. Man kann keine 100%ige Trennung herstellen; damit werden die Probleme an den Schnittstellen nur groesser. Schafft man es ja nichteinmal die Bahn 100% von der Strasse zu trennen. Zumal diese Trennungen immer auf eine Benachteiligung (warum ist Radfahren boese??) hinauslaufen und absurde Konflikte zwischen Radfahreren und Fussgaengern zur Folge haben! Weitere Loesungen: - zusaetziche Radfahrverbindung zwischen Moedling und Guntramsdorf ist einfach durch einen Lueckenschluss im Bereich der HST Neu Guntramsdorf herzustellen. Damit werden die Siedlungsgebiete nord-oestlich von Guntramsdorf wesentlich direkter erfasst. Weiters Synergie mit der Haltestelle der BadnerBahn. - Zufahrt zum Teich laesst sich mit der Loesung fuer den landwirtschaftlichen Verkehr kombinieren. Beschaffenheit des Weges ist von geringer Bedeutung, da er sowieso nur bei Schoenwetter genutzt wird. Man muss sich halt nur von der fixen Idee trennen das Radfahren auf land- und forstwirtschftlichen Wegen grundsaetzlich zu verbieten ist. - Die Betonsegmente kann man dazu verwenden um ein eindeutiges Signal der Aenderung der Geisteshaltung in der Verkehrspolitik zu setzten. Im Verlauf der B-17 in Bezirk Moedling gibt es zahlreiche einseitige Kreuzungen (wie auch die angrenzende Kreuzung Viaduktstrasse selbst). Bei denen kann man mit diesen Segmenten eine Durchfahrt fuer Radfahrer bei Rot mit Bevorrangung des Gruen-Verkehrs abgrenzen. - Weiters kann man sie auch dazu verwenden zumindest eine kleine Hilfe im immer noch (seit 6 Jahren!!!) offenen Problem der beiden Querungen BadnerBahn-B17 zu realisieren. Seit Sommer 2002 (!!!) wurde nichts unternommen um bei diesen Uebergaengen eine Senkung der Gefahr zu erreichen! Bitte die damalige Kommunikation mit BH-Moedling, Landesregierung und Verkehrsministrium nachzulesen. Mit diesen Segmenten kann man bei der einen Querung 200m nach besagter Kreuzung eine 'Schikane' abstecken die eine Erhoehung des Schnittwinkels bewirken wuerde. Weiters wuerde es zu einer Temporeduktion bewegen und verhindern, dass trotz geltendem Recht am Bahnuebergang wie selbstverstaendlich ueberholt wird. Bei der Querung in WrNeudorf genauso ein paar Meter vor und nach dem Bahnuebergang die Fahrspuren durch eine Handvoll der Segmente trennen um das gedankenlose Ueberholen zu verhindern. Abschliessend nochmals die dringende Aufforderung der Schildbuergerei sofort ein Ende zu setzen. Weiters erwarte ich mir ein klare Stellungnahme zur Wertigkeit des Radfahrers in der Verkehrspolitik. In Zeiten wo staendig von Klimakatastrophe, CO2-Zielen usw die Rede ist, wo sich die Politik mit ' .. lass die Wadeln zur Arbeit radeln ..' weit aus dem Fenster lehnt, kann ich nicht anders als mich durch solche Aktionen zum Narren gehalten vorzukommen. Wer auch immer dafuer zustaendig ist, irgendwo in einer der angeschriebenen Stellen muss die Kompetenz ja liegen - es kann keinen Grund geben nicht sofort zu handeln - jeder weitere Tag mit diesem Zustand ist unzumutbar und nicht zu verantworten. mfg, Dipl.Ing. Peter Syrowatka Grenzgasse 4 2512 Tribuswinkel